Kreismitgliederversammlung Bremen-Nordost

Montag, 15. November 202119:30 UhrParkstraße 107, 28209 Bremen, Evangelische Studierenden-Gemeinde Bremen

Liebe Freundinnen und Freunde,

der Kreisvorstand lädt herzlichst ein zur
Kreismitgliederversammlung am Montag, 15. November 2021, 19:30 Uhr,
in der Evangelischen Studierenden Gemeinde Bremen, Parkstraße 107, 28209 Bremen.

Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 10 Prozent der – inzwischen erfreulich vielen – Mitglieder aus Borgfeld, Horn-Lehe und Schwachhausen kommen.

Bitte melde Dich unter Angabe von Kontaktdaten (E-Mail oder Telefonnummer) hier an: info(at)gruene-bremen-nordost.de.

Der Kreisvorstand:
Evelyne Augis, Carsten Bauer, Marlon Drees, Petra Gerland,
Klaus-Peter Land, Ulrike Liebert, Anja Vogt

Vorschlag zur Tagesordnung:

TOP 1 Begrüßung, Formalia
TOP 2 Bericht des Vorstands
TOP 3 Wahlen Kreisvorstand
a) Kreisschatzmeister(in)
b) bis zu sechs weitere Vorstandsmitglieder
TOP 4 Wahlen Kassenprüfer*innen
a) 2 Kassenprüfer*innen
TOP 5 Wahlen Bundesdelegierte (es steht noch kein Termin fest für eine Bundesdelegiertenkonferenz)
a) zwei Delegierte
b) zwei Ersatzdelegierte
TOP 6 Aktuelles aus Bund und Land
Diskussion mit unseren Parlamentsmitgliedern
TOP 7 Aktuelles aus den Beiräten: Berichte und Fragen an Beiratsmitglieder
TOP 8 Verschiedenes

Die zweijährige Amtszeit des Kreisvorstands endet. Nicht alle treten zur Wiederwahl an. Es ist erwünscht, dass Mitglieder aus allen Stadtteilen (Borgfeld, Horn-Lehe, Schwachhausen) im Kreisvorstand vertreten sind. Alle Interessierten (insbesondere Frauen) sind eingeladen, sich zur Wahl zu stellen. (Wer Fragen zu den Aufgaben im Kreisvorstand hat, kann sich gerne vorher bei den amtierenden Kreisvorstandsmitgliedern informieren.)

Sollten nicht mindestens zehn Prozent der Mitglieder bei den Beschlusspunkten anwesend sein, wird zu einer neuen Versammlung eingeladen werden, die zu den genannten Tagesordnungspunkten bei Einhaltung der Ladungsfrist (10 Tage) in jedem Fall beschlussfähig ist.

Zur Info: Es gelten die Regelungen der Corona-Verordnung entsprechend der zum Zeitpunkt der Versammlung gültigen Warnstufe – (ab Warnstufe 1 gilt für Innenräume die 3G-Regel, d.h. dass der Zugang nur für Personen mit vollständigem Impfschutz, für Genesene oder mit negativem Corona-Testergebnis möglich ist).

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