Bremen weitet die Notbetreuung aus, der Gesundheitsschutz hat dabei weiterhin Priorität. Die Notbetreuung in Kitas und Schulen kann fortan auch von Eltern in Anspruch genommen werden, von denen mindestens eine*r in einem systemrelevanten Beruf arbeitet oder die beide in Vollzeit tätig sind und keine private Betreuungsmöglichkeit finden. Das gilt auch für Alleinerziehende. Die 5-Kinder-Regel in…